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OLG Karlsruhe, 06.07.2022 - 14 U 267/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz
Verkehrsunfall: Alkoholisierte Person und Betriebsgefahr
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 22.10.2021 - 2 O 58/21
- OLG Karlsruhe, 06.07.2022 - 14 U 267/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.07.2015 - III ZR 329/14
Krankenhauswesen: Anspruch eines Patienten gegen eine Klinik in …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2022 - 14 U 267/21
Bei einem Erwachsenen wäre auf Grund der hohen Alkoholisierung und des grob fahrlässigen Ablegens im Nahbereich eines Pkws in unbeleuchtetem Gelände ein gänzliches Zurücktreten der Betriebsgefahr naheliegend (OLG Celle, MDR 2015, 940; OLG Hamm 6 U 59/12). - OLG Hamm, 26.04.2012 - 6 U 59/12
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2022 - 14 U 267/21
Bei einem Erwachsenen wäre auf Grund der hohen Alkoholisierung und des grob fahrlässigen Ablegens im Nahbereich eines Pkws in unbeleuchtetem Gelände ein gänzliches Zurücktreten der Betriebsgefahr naheliegend (OLG Celle, MDR 2015, 940; OLG Hamm 6 U 59/12). - OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16
Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2022 - 14 U 267/21
Dabei hat das Gericht bei Ausübung seines ihm nach § 287 BGB eingeräumten Ermessens weiter zu beachten, dass vergleichbare Verletzungen und Beeinträchtigungen annähernd gleiche Entschädigungen zur Folge haben (OLG Karlsruhe 14 U 60/16 m. w. Nachw.).
- BGH, 30.05.2006 - VI ZR 184/05
Zum völligen Zurücktreten einer Mithaftung des Kfz-Führers bei einem Unfall mit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2022 - 14 U 267/21
Ein Jugendlicher haftet nur dann alleine, wenn ihm objektiv und subjektiv ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, welches die Betriebsgefahr des Fahrzeugs als völlig untergeordnet erscheinen lässt (BGH VI ZR 184/05). - BGH, 22.03.1968 - V ZR 3/67
Vertragliches Rücktrittsrecht bei Pflichtverletzung von Leibgedingsvertrag - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2022 - 14 U 267/21
An einer schuldhaften Verursachung des Zustandes der Unzurechnungsfähigkeit fehlt es, wenn der Betroffene die berauschende Wirkung der genossenen Getränke nicht gekannt hat und auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte (BGH V ZR 3/67). - OLG Bremen, 29.11.1972 - 3 U 35/72
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2022 - 14 U 267/21
Das ist auch bei Erwachsenen nicht der Fall (vgl. etwa OLG Bremen 3 U 35/72).